Genehmigt an der Generalversammlung vom 5. Juni 1998
- Zugang
Das Befahren des Weges zur Hütte, sowie des Funitrasses inkl. der
talseitigen Wegfahrt geschieht in jedem Fall auf eigene Verantwortung.
- Benutzung
Die Hütte und deren Einrichtung sind sorgsam zu behandeln.
Wohnraum
Die Holzfeuerung erfordert grosse Sorgfalt. Im Cheminée niemals Feuer
oder Glut bei Abwesenheit belassen. Den Ofen nur mit max. 3 Spälten langsam
aufheizen. Zu wenig Zugluft verpecht Ofen und Ofentüre, zu viel Zugluft
lässt das Holz zu schnell abfackeln.
Schlafräume
Im EG ist auf die elektrischen Oefen zu achten. Keine Kleider darauf
trocknen. Oefen nur bei grosser Kälte benutzen. Sämtliche Schlafräume
nicht mit den Skischuhen betreten.
WC
In beiden WCs dürfen die Türen zu den Waschräumen nicht geschlossen
werden (Frostgefahr).
Küche
Achtung auf Herdplatten: Die beiden runden Schnellplatten und der Backofen
haben keine Abschaltautomatik und können verglühen oder gar ein Feuer
auslösen.
- Wer darf die Hütte benutzen
Alle Clubmitglieder und deren Angehörige und Gäste. Anderen Leuten ist der
Aufenthalt in der Hütte nur in Begleitung eines Mitgliedes gestattet. Über
die Zulassung entscheidet letztlich der Hüttenchef.
Gruppen von mehr als 10 Personen sind immer dem Hüttenchef mind. 4 Wochen
im Voraus zu melden.
Der kleine Schlafraum im OG steht bei dessen Anwesenheit dem Hüttenchef zur
Verfügung.
- Was ist wo in der Hütte
Darüber geben die entsprechenden Anschläge in der Hütte Auskunft.
- Verlassen der Hütte
Wein und Übernachtungszettel korrekt ausfüllen und in den Briefkasten
werfen.
Cheminée und Ofen reinigen, Asche hinter dem Brunnen deponieren. Die Glut
ist mit Wasser zu löschen.
Fahnen einholen und wenn nötig zum Trocknen aufhängen.
Alle Räumlichkeiten aufräumen und reinigen, Böden in WCs und Küche nass
aufwischen.
Fenster und Fensterläden schliessen, alle Stromverbraucher ausschalten,
Hütte und Kellerraum schliessen.
Beschädigte Einrichtungen und Gegenstände sind immer dem Hüttenchef zu
melden.
- Schlussbestimmungen
Der Skiclub Bern verlangt von allen Hüttenbenutzern die Beachtung des
Reglementes sowie der Clubstatuten. Bei fehlerhaftem Verhalten werdei die
Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.
Vorstehendes Hüttenreglement wurde an der Generalversammlung vom 5. Juni
1998 angenommen und tritt sofort in Kraft.
Bern, 5. Juni 1998
Der Präsident: Ueli Grindat
Der Sekretär: Marc Jungo