Hüttenreglement


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Genehmigt an der Generalversammlung vom 5. Juni 1998

 

  1. Zugang

    Das Befahren des Weges zur Hütte, sowie des Funitrasses inkl. der talseitigen Wegfahrt geschieht in jedem Fall auf eigene Verantwortung.

  2. Benutzung

    Die Hütte und deren Einrichtung sind sorgsam zu behandeln.

    Wohnraum
    Die Holzfeuerung erfordert grosse Sorgfalt. Im Cheminée niemals Feuer oder Glut bei Abwesenheit belassen. Den Ofen nur mit max. 3 Spälten langsam aufheizen. Zu wenig Zugluft verpecht Ofen und Ofentüre, zu viel Zugluft lässt das Holz zu schnell abfackeln.

    Schlafräume
    Im EG ist auf die elektrischen Oefen zu achten. Keine Kleider darauf trocknen. Oefen nur bei grosser Kälte benutzen. Sämtliche Schlafräume nicht mit den Skischuhen betreten.

    WC
    In beiden WCs dürfen die Türen zu den Waschräumen nicht geschlossen werden (Frostgefahr).

    Küche
    Achtung auf Herdplatten: Die beiden runden Schnellplatten und der Backofen haben keine Abschaltautomatik und können verglühen oder gar ein Feuer auslösen.

  3. Wer darf die Hütte benutzen

    Alle Clubmitglieder und deren Angehörige und Gäste. Anderen Leuten ist der Aufenthalt in der Hütte nur in Begleitung eines Mitgliedes gestattet. Über die Zulassung entscheidet letztlich der Hüttenchef.

    Gruppen von mehr als 10 Personen sind immer dem Hüttenchef mind. 4 Wochen im Voraus zu melden.

    Der kleine Schlafraum im OG steht bei dessen Anwesenheit dem Hüttenchef zur Verfügung.

  4. Was ist wo in der Hütte

    Darüber geben die entsprechenden Anschläge in der Hütte Auskunft.

  5. Verlassen der Hütte

    Wein und Übernachtungszettel korrekt ausfüllen und in den Briefkasten werfen.

    Cheminée und Ofen reinigen, Asche hinter dem Brunnen deponieren. Die Glut ist mit Wasser zu löschen.

    Fahnen einholen und wenn nötig zum Trocknen aufhängen.

    Alle Räumlichkeiten aufräumen und reinigen, Böden in WCs und Küche nass aufwischen.

    Fenster und Fensterläden schliessen, alle Stromverbraucher ausschalten, Hütte und Kellerraum schliessen.

    Beschädigte Einrichtungen und Gegenstände sind immer dem Hüttenchef zu melden.

  6. Schlussbestimmungen

    Der Skiclub Bern verlangt von allen Hüttenbenutzern die Beachtung des Reglementes sowie der Clubstatuten. Bei fehlerhaftem Verhalten werdei die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.

Vorstehendes Hüttenreglement wurde an der Generalversammlung vom 5. Juni 1998 angenommen und tritt sofort in Kraft.

Bern, 5. Juni 1998

Der Präsident: Ueli Grindat
Der Sekretär: Marc Jungo

 

Last update: 30.09.2005


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